angle-left Änderung des Volksschulgesetzes (REVOS 2020)

Änderung des Volksschulgesetzes (REVOS 2020)

Die Regel- und Sonderschulbildung sollen künftig unter dem gemeinsamen Dach der Volksschule geführt werden. Dadurch erfahren alle Schülerinnen und Schüler mehr Chancengerechtigkeit und die Sonderschulbildung wird einfacher. Zudem soll die Talentförderung in den Bereichen Sport, Musik und Gestalten optimiert werden. Der Regierungsrat hat die Erziehungsdirektion ermächtigt, eine entsprechende Revision des Volksschulgesetzes (REVOS 2020) bis am 2. Dezember 2019 in die Vernehmlassung zu schicken.

Im Kanton Bern erhalten rund 2'700 oder 2,5 Prozent aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen Sonderschulbildung. Davon besuchen rund 2'200 Schülerinnen und Schüler heute eine Sonderschule oder werden in Sonderschulheimen unterrichtet (separative Sonderschulbildung). Rund 500 Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Sonderschulbildung in der Regelschule (integrative Sonderschulbildung). 

Mit REVOS 2020 sollen die Regel- und Sonderschulbildung neu unter dem gemeinsamen Dach der Volksschule geführt werden. Dies entspricht einem wichtigen Grundgedanken der Chancengerechtigkeit und Gleichstellung. Die Verantwortung für die Sonderschulbildung wechselt von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion zur Erziehungsdirektion. Bisher waren bei der Sonderschulbildung vier kantonale Direktionen und eine Vielzahl an Leistungserbringern involviert. Indem die Sonderschulbildung unter das Dach der Volksschule wechselt, wird sie einfacher und übersichtlicher. Dabei wird Bewährtes weitergeführt: Die Sonderschulbildung wird weiterhin sowohl integrativ als auch separativ erfolgen. Die Schülerinnen und Schüler sollen künftig wie an der Regelschule nach dem Lehrplan 21 respektive dem Plan d’études romand unterrichtet werden. Die Neuausrichtung der Sonderschulbildung erfolgt so weit wie möglich kostenneutral. 

Entlastung für die Eltern bei der Suche nach geeigneten Schulen
Wesentliche Verbesserungen ergeben sich für die Eltern. Wenn ihre Kinder keine Regelklasse besuchen können, müssen sie heute selber einen geeigneten Schulplatz für ihr Kind finden. Neu soll der Bedarf des Kindes in einem Standardisierten Abklärungsverfahren (SAV) ermittelt werden. Dabei werden Eltern, Kinder und Jugendliche einbezogen, um eine optimale Lösung zu finden. Für die Suche eines geeigneten Sonderschulplatzes sind dann nicht mehr die Eltern, sondern der Kanton verantwortlich.

Die besonderen Volksschulen ihrerseits werden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Die Abgeltung ihrer Betriebs- und Infrastrukturkosten wird neu geregelt. Die Anstellungsbedingungen des Lehrpersonals werden denen der Lehrpersonen an der Regelschule angeglichen. 

Optimierungen bei der Talentförderung
Schliesslich soll REVOS 2020 auch Rechtsgrundlagen für die Förderung von sportlich oder musisch (Musik oder Gestalten) talentierten Schülerinnen und Schülern schaffen und die bisherige Praxis optimieren. Künftig müssen die Schülerinnen und Schüler für den Besuch eines entsprechenden Förderprogramms oder eines spezifischen Ausbildungsgangs einen Talentnachweis erbringen. Die entsprechenden Zulassungskriterien wird die Erziehungsdirektion pro Sportart und für die musischen Bereiche definieren. Damit soll auch die Chancengleichheit gefördert werden. Für die Schülerinnen und Schüler muss die Vereinbarkeit von Schule und Talent in einem Förderprogramm besser sein als in der Wohngemeinde. Schliesslich soll die Finanzierung solidarischer als heute zwischen dem Kanton und der Gesamtheit der Gemeinden aufgeteilt werden.

Im Fokus der Revision liegen organisatorische Aspekte. Damit lässt der Entwurf des neuen VSG eine Auseinandersetzung mit dringlichen Herausforderungen im Umfeld der Volksschule vermissen.

Mit dem vorgeschlagenen neuen VSG wird die Chance verpasst, die wirklich dringenden Herausforderungen im Umfeld der Volksschule (sinkende Kompetenz der Schulabgängerinnen, überlastete Lehrkräfte, erschwerte Verhältnisse bezüglich Integration und Beziehung zwischen Lehrkräften und Schülerinnen an einigen Standorten) anzugehen.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Erziehungsdirektion des Kantons Bern

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